Datenschutz

   

Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

für die Hebammentätigkeit gemäß Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V und Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) ab 01.11.2025

Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin sowie der (geborenen oder ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortlicher Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Hierzu gehören insbesondere: Angaben zur Person und zum sozialen Status (z. B. Name, Anschrift, Kostenträger, Kontaktdaten), medizinische Befunde, Anamnesedaten, Untersuchungs- und Behandlungsdokumentationen, Abrechnungsdaten und Terminvereinbarungen.

 

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung von Leistungen der Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V sowie der Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) ab 01.11.2025. Sie dient außerdem der Sicherung der Qualität der Hebammenhilfe und der Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten.

 

Die Hebamme erfüllt hierbei die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

• Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses)

• Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Rahmen der Gesundheitsversorgung)

• § 134a SGB V (Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe)

• Hebammenberufsordnung Rheinland-Pfalz / Saarland

• Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) ab 01.11.2025

Weitergabe der Daten

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn die Patientin hierzu eingewilligt hat oder eine gesetzliche Grundlage besteht. Dies ist insbesondere in folgenden Fällen möglich:

Schweigepflicht und Datenaustausch:

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Medizinisch notwendige Daten dürfen an andere an der Versorgung beteiligte Personen (z. B. Ärztinnen, Ärzte, Kliniken) weitergegeben werden, sofern die Patientin hierzu eingewilligt hat oder eine akute Notsituation dies erfordert.

 

Abrechnung mit gesetzlichen Kostenträgern:

Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nach dem Hebammenhilfevertrag (§ 134a SGB V) – entweder durch die Hebamme selbst oder über eine zertifizierte Abrechnungsstelle gemäß § 301a Abs. 2 SGB V.

 

Abrechnung bei Privatpatientinnen oder Wahlleistungen:

Die Abrechnung erfolgt direkt gegenüber der Patientin – wahlweise durch die Hebamme selbst oder mit gesonderter Einwilligung über eine externe Abrechnungsstelle.

 

Laboruntersuchungen:

Sofern Laboruntersuchungen (z. B. Blutanalysen) erforderlich sind, beauftragt die Hebamme im Namen der Patientin eine Fachärztin/einen Facharzt oder ein medizinisches Labor.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Die Hebamme trifft gemäß Art. 32 DSGVO angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Dies umfasst insbesondere: geschützte Aufbewahrung von Unterlagen, Passwortschutz und verschlüsselte digitale Datenübertragung, Zugriffsbeschränkung auf Praxisgeräte, elektronische Dokumentation gemäß Anlage 5 des Hebammenhilfevertrags (§ 134a SGB V) über zugelassene Systeme sowie regelmäßige Datensicherung und Löschkonzepte.

Dauer der Speicherung

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies zur Durchführung und Abrechnung der Hebammenhilfe erforderlich ist. Nach Abschluss der Betreuung gelten folgende gesetzliche Aufbewahrungspflichten:

 

• § 14b UStG: Aufbewahrung von Rechnungsunterlagen 10 Jahre

• § 630f Abs. 3 BGB: Dokumentation der Hebammenversorgung 10 Jahre

• § 199 Abs. 2 BGB: Möglichkeit zur Aufbewahrung bis zu 30 Jahre (Beweiszwecke)

Die Hebamme löscht oder anonymisiert personenbezogene Daten nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Fristen.

Rechte der Patientin

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat die Patientin das Recht auf:

• Auskunft über die verarbeiteten Daten (Art. 15 DSGVO)

• Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)

• Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Art. 17 DSGVO)

• Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

• Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Gemäß Art. 77 DSGVO besteht das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen:

 

Unabhängiges Datenschutzzentrum Rheinland-Pfalz

Postfach 3040, 55020 Mainz

E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Telefon: 06131 / 89 20 – 0

Verantwortliche Stelle / Datenschutzbeauftragte

Anika Scholl

Am Ölkorb 16

66482 Zweibrücken

 

Diese Datenschutzerklärung wurde an die Vorgaben des Hebammenhilfevertrages (§ 134a SGB V) sowie der Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) in der ab 01.11.2025 geltenden Fassung angepasst und der Patientin ausgehändigt.