Allgemeine Vertragsbedingungen
Terminverlegung:
Da die Hebamme beufsbedingt zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung:
Die Hebamme haftet für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit im Rahmen ihres Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird besteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis.Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind binnen der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauerdurch die Versicherung oder die Beihilfe (§286 Abs.3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro berechnet.
Hinweis : Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang durch Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswertere Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über die einzelnen Inhalte der verschiedenen Versicherungstarife.